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Inflationsausgleich

Der ASB München/Oberbayern kümmert sich um seine Beschäftigten


Der ASB München/Oberbayern e. V. mit seinen Tochtergesellschaften zahlt ab Januar 2023 allen Beschäftigten sowohl eine freiwillige monatliche übertarifliche Zulage in Höhe von 6 Prozent brutto auf das individuelle Tabellenentgelt, als auch eine lohnsteuerfreie und sozialversicherungsbeitragsfreie Inflationsausgleichsprämie als Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro aus. Für Teilzeit- bzw. GfB-Kräfte werden die Zusatzvergütung und die Einmalzahlung anteilig geleistet.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit dieser freiwilligen Zusatzvergütung und der Inflationsausgleichsprämie einen Beitrag dazu leisten können, unsere Mitarbeiter:innen bei der Finanzierung ihrer gestiegenen Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Denn nur, wenn es unseren Mitarbeiter:innen gut geht, können wir alle gemeinsam unsere wichtige Arbeit für die Menschen vor Ort in München und Oberbayern leisten“, sind sich die Geschäftsführenden Sonja Dallmeier und Klaus Kollenberger einig.

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