Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI):
Behandlungspflege nach dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V):
Die Leistungen werden auch im Auftrag der örtlichen Sozialhilfeträger oder auf Wunsch von Privatpersonen bzw. von deren Angehörigen erbracht. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag sowie einen verständlichen und transparenten Pflegevertrag. Alle Leistungen werden fachgerecht geplant und nachvollziehbar dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend mit dem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Pflegekasse, Sozialamt, private Auftraggeber).