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Ihre Spendenbescheinigung

Spenden und Zuwendungen an den ASB können Sie nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzen.

Spenden an den Arbeiter-Samariter-Bund können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Bei Spenden über 300 Euro senden wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung, insofern wir Ihre Adresse mit der Überweisung erhalten oder Sie dies im Online-Spendenformlar so gewählt haben.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Alles was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.

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